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Einschreiben - aber richtig! | |
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| Einschreiben ist nicht gleich Einschreiben. Die Post bietet verschiedene Variationen dieser Zusatzleistung an.
Rückschein:
Zusätzlich zum Einliefernachweis erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers bzw. Empfangsberechtigten. So wird nicht nur bestätigt, dass der Brief aufgegeben wurde, sondern auch, dass er dem Empfänger ausgehändigt wurde.
(Als Ersatzempfänger zählen laut der Deutschen Post: alle Angehörigen des Empfängers oder seines Ehegatten, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen von denen man annehmen kann, dass sie zum Empfang der Sendungen berechtigt sind, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung sowie der Inhaber einer Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen.)
Eigenhändig:
Wie der Name schon verrät, wird die Sendung nur dem Empfänger persönlich ausgehändigt. Allerdings kann ein Dritter ausdrücklich zur Entgegennahme eigenhändiger Sendungen bevollmächtigt werden.
Einschreiben Einwurf:
Der Zusteller dokumentiert, dass die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. | |
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