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Was Gefahrgut ist und wie man es versendet
Beim Begriff Gefahrgut denkt man zuerst an äußerst gefährliche Dinge, wie z.B. radioaktive oder explosive Stoffe. Doch auch auf den ersten Blick harmlose Gegenstände (z.B. Airbags, Parfümflaschen oder Feuerzeuge) können beim Versand unerwartet zum Problemfall werden und sind daher als Gefahrgut eingestuft.
Ist eine Ware als Gefahrgut deklariert, so muss sie immer besonders
verpackt
und gekennzeichnet werden. Außerdem sollte die Art des Transports bedacht gewählt werden. Denn beispielsweise der Versand per Luftpost erfordert weitaus strengere Vorschriften, als der Versand auf dem Land- oder Wasserweg.
Gefahrgut wird unabhängig von der Versandart in unterschiedliche Klassen unterteilt:
Klasse 1: Gegenstände, die Explosivpulver enthalten (z. B. Silvesterknaller)
Klasse 2: Gase (z. B. Sprühdosen)
Klasse 3: Entzündbare Stoffe (z. B. Alkohol)
Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (z. B. Düngemittel)
Klasse 6: Giftige Stoffe (z. B. Pestizide)
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe (z. B. Reinigungsmittel)
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Airbags)
Falls Sie Gefahrgut versenden wollen, informieren Sie sich immer vorher bei Ihrem
Versanddienstleister
über die Versand- und Verpackungsvorschriften. Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut, zugelassene Verpackungen u.v.m. erhalten Sie bei der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
und dem
Bundesministerium der Justiz
.
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