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Richtiges Verhalten bei Betrugsverdacht

Wer bei eBay etwas kauft bekommt seine Ware vom Verkäufer meistens zugeschickt. Was aber, wenn der Artikel beim Versand beschädigt oder gar verloren geht?

Dabei kommt es darauf an, ob der Anbieter privat oder gewerblich ist. Zwischen Privatpersonen wird meist ein sogenannter Versendungskauf vereinbart. Der Verkäufer trägt so lange die Gefahr für den Artikel, bis er an das Transportunternehmen übergeben wird. Kommt die Ware beim Käufer nicht an, muss der Verkäufer beweisen, dass er sie tatsächlich abgeschickt hat. Wenn er das kann, braucht er sie nicht ersetzen. In diesem Fall muss der Käufer die Ware trotzdem bezahlen, kann aber vom Transportunternehmen Schadensersatz verlangen.

Ist der Verkäufer des Artikels gewerblich, ist der Käufer auf der sicheren Seite. Der Verkäufer trägt auch nach dem Versand die Verantwortung für die Ware und muss sie bei Verlust oder Beschädigung ersetzen.
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