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Der besondere Briefversand | |
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| Bestimmte Briefe erfordern eine besondere Überbringung. Wenn der Absender die Ein- und Auslieferung wichtiger Dokumente später rechtssicher nachvollziehen oder dokumentieren möchte, ist das Einschreiben eine sinnvolle Lösung. Typische Fälle dafür sind fristgebundene Erklärungen, bei denen es um den Nachweis des Zugangs ankommt, wie z. B. Mahnungen, Kündigungen oder auch Mietminderungen. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben erfahren Sie hier.
Beim Einschreiben erhält der Absender einen Nachweis über die Einlieferung. Außerdem kann er sicher sein, dass die Postsendung ausgeliefert wurde. Denn beim Einschreiben wird nur gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Berechtigten ausgeliefert.
Beim Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender zusätzlich zum Einliefernachweis eine Empfangsbestätigung zugeschickt. Diese dokumentiert den Erhalt der Sendung mit der Originalunterschrift des Empfängers. In den meisten Fällen ist der Rückschein aber überflüssig, da beim Einschreiben, wie oben beschrieben, nur gegen Unterschrift ausgeliefert wird.
Mit der Zusatzleistung Eigenhändig wird das Einschreiben nur an den Empfänger oder einen besonders bevollmächtigten Ersatzempfänger übergeben.
Auch beim Einschreiben Einwurf erhält der Absender einen Nachweis über die Einlieferung seiner Sendung. Zudem wird der Einwurf des Einschreibens in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers durch die Unterschrift des Zustellers dokumentiert.
Informationen zu anfallenden Portokosten erhalten Sie im Versandkostenrechner. | |
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