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Lexikon rund um Logistik und Versand – einfach erklärt

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Inselzuschlag:   Ist der Zustell- oder Abholort einer Sendung eine Insel, wird meist ein Aufschlag berechnet. Dieser wird als Inselzuschlag bezeichnet und deckt den zustälichen Aufwand (z.B. für Fähre) der Inselzustellung bzw. -abholung.
Sperrigkeitszuschlag:   Diese Art des Zuschlags wird von einigen Dienstleistern für den Transport von Sperrgut erhoben.
Treibstoffzuschlag:   Der Treibstoffzuschlag ist abhängig vom Ölpreis. Steigt der Treibstoffpreis zu sehr, dann steigt mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Treibstoffzuschlag. Logistikdienstleister begründen dies mit deutlich höheren Transportkosten, die sie an ihre Kunden weitergeben müssen. Der Treibstoffzuschlag wird auf den Nettobetrag einer Sendung (Grundpreis nach Gewicht) aufgeschlagen und auf Grundlage des Durchschnittspreises für Rohöl ermittelt bzw. monatlich angepasst. DHL verlangte im Januar 2006 10,50% Treibstoffzuschlag und im März 2009 9,00%. Spitzenwerte lagen schon bei 20,00%.
Verpackungszuschlag:   Viele Dienstleister bieten Ihren Kunden spezielle Transportverpackungen an, für Waren die nur so transportiert werden können. Diese werden dann über den sogenannten Verpackungszuschlag verrechnet.
Zusätzliche Handhabung   Die zusätzliche Handhabung kommt aus der Zuschlagliste von UPS und regelt den Aufpreis für z.B. Pakete, welche eine Länge von 150 cm oder deren zweitlängste Seite von 76 cm überschreitet, oder deren tatsächliches Gewicht über 32 kg liegt.
Zuschlag:   Zuschläge müssen für spezielle Sonderleistungen gezahlt werden, die nicht im Angebotspreis inbegriffen sind. Solche Services können z. B. Express, Nachnahme, Einschreiben und die Versicherung einer Sendung sein.
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